Pharmazeutische Dienstleistungen

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

 

Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen

Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.

 

Was passiert in der Apotheke?

Die Apotheke misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen, um die intensivierte Messung durchführen zu lassen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie von uns weitere Empfehlungen.

 

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, kann die Apotheke Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

 

Warum das Ganze?

Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte ‚im grünen Bereich‘ liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in der Apotheke hilft Ihnen dabei.

 

Die pharmazeutische Dienstleistung „Blutdruckmessung“ können wir jederzeit durchführen. Eine Anmeldung ist nicht unbedingt erforderlich, wir empfehlen jedoch die Vereinbarung eines Termins, um Wartezeiten zu vermeiden.

 

Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten

Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.

 

Was passiert in der Apotheke?

Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben. Wer hat Anspruch auf die Leistung? Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in der Apotheke in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

 

Warum das Ganze?

Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.

 

Für die pharmazeutische Dienstleistung „Schulung Inhalativa“ ist die Vereinbarung eines Termins mit unserem Apothekenteam erforderlich.