Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Jeder Patient mit einem Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1) hat monatlich Anspruch auf „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ im Wert von 42 Euro.

Dazu zählen folgende Produkte:

  • Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2)
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch

 

  • Schutzschürzen wiederverwendbar
  • Schutzservietten zum Einmalgebrauch
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Händedesinfektionstücher
  • Flächendesinfektionstücher
Antragstellung und individuelle Zusammenstellung

Für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln muss zunächst ein Antrag an die zuständige Pflegekasse gestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Kommen Sie hierzu mit Ihrer Gesundheitskarte in die Apotheke. Wir füllen die notwendigen Unterlagen gemeinsam aus und leiten diese an die zuständige Stelle weiter.

Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können Sie sich Ihr monatliches Pflegehilfsmittelpaket individuell zusammenstellen – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.

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